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Ausnahmegenehmigung für lärmintensive Bau- und Baunebentätigkeiten


Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs. 1 der Borkumer Lärmbekämpfungsverordnung (BorLVO) 

Leistungsbeschreibung

In einem jährlich festgelegten Zeitraum sind auf Borkum Bau- und Baunebentätigkeiten, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, gemäß der Borkumer Lärmverordnung verboten. Insbesondere gilt dies für lärmintensive Bautätigkeiten wie Hämmern, Stemmen, Sägen und Bohren außerhalb geschlossener Gebäude sowie für den Betrieb von Baugeräten wie Mischmaschinen, Baggern, Trennschleifern und vergleichbaren Geräten.

Die jeweils aktuellen Zeiträume und Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter [Ruhe- und Lärmverbotszeiten].

Nur in den in der Verordnung genannten Ausnahmefällen dürfen lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden.